Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Frau Isolde Knott von der Regionalstelle München hat uns darüber informiert, dass der Rentenservice der Deutschen Telekom AG die gezahlten VAP-Betriebsrenten an
Telekom-Rentner im Jahr 2016 an das Finanzamt doppelt gemeldet hat und somit die doppelten Renten auch bei der Besteuerung angesetzt werden.

Durch die Finanzämter wurden diese (falschen) Beträge in die Steuerbescheide der
betroffenen Kolleginnen und Kollegen übernommen. Selbst wenn in den
Steuererklärungen der Betroffenen die korrekten Beträge angegeben wurden,
übernimmt das Finanzamt immer die Meldungen sog. „Dritter“. Hierbei findet keine
Prüfung auf Richtigkeit statt.

Details und Kontaktadresse …