FA-Begriffe

Erläuterungen zum Begriff  „Fernmeldeamt“

Fernmeldeamt Wesel (Deutsche Bundespost)

Es gab 108 Fernmeldeämter der Deutschen Bundespost. Sie waren für die Bereitstellung von Telekommunikations-Dienstleistungen im jeweiligen Amtsbereich zuständig (Fernsprech-, Telegrafen- und Funkdienst, Fernmeldebau und Verwaltungsaufgaben, teilweise wurde auch der Telegrammdienst und die Annahme von Fernmeldegebühren von den Postämtern wahrgenommen). Im Allgemeinen waren alle erforderlichen Dienststellen in einem Fernmeldeamt vorhanden. Nur in den Großstädten teilten sich mehrere Fernmeldeämter die Arbeit. Die Technik der Datenübertragung war in Frankfurt und in Hamburg besonderen Fernmeldeämtern (früher Telegrafenamt genannt) zugeordnet.

Aufgaben

Ein Fernmeldeamt gliederte sich in sechs Aufgabenbereiche:

Aufgabenbereich 1 – VerwaltungAufgabenbereich 2 – HaushaltAufgabenbereich 3 – TeilnehmerdiensteAufgabenbereich 4 – Fernsprechdienst (Hand) und TelegrammdienstAufgabenbereich 5 – Vermittlungs- und ÜbertragungstechnikAufgabenbereich 6 – Linientechnik

Bei Bedarf wurden die Aufgabenbereich 5 und 6 wegen des großen Umfangs unterteilt:

Aufgabenbereich 5 A – Planung und Bauführung für Vermittlungs- und ÜbertragungstechnikAufgabenbereich 5 B – Technischer FernsprechbetriebAufgabenbereich 5 C – Technischer TelegrafenbetriebAufgabenbereich 5 D – ÜbertragungsbetriebAufgabenbereich 6 A – Planung und Bauführung für LinientechnikAufgabenbereich 6 B – Fernmeldebau und Unterhaltung von Linien

Aufbau

Die Amtsleitung eines Fernmeldeamtes setzte sich aus dem Amtsvorsteher (AV) und den Abteilungsleitern (AbtL) zusammen. Der AV war für die ordnungsgemäße Ausführung aller dem Amt zugewiesene Aufgaben zuständig. Die AbtL leiteten selbständig den Dienst der ihnen unterstellten Abteilungen nach den gültigen Bestimmungen bzw. Richtlinien.

Der Personalrat vertrat die Interessen des Personals auf der Ebene der Amtsleitung.

Die verwaltungstechnischen Gliederungen eines Fernmeldeamtes waren

Abteilungen (Abt)

Aufgabe: Die Zusammenfassung eines oder mehrerer Aufgabenbereiche.Leitung: Abteilungsleiter (AbtL)

Dienststellen (Dst)

Aufgabe: Zuständig für Fachaufgaben innerhalb einer Abteilung.Leitung: Stellenvorsteher (StV)

Kräftegruppe (KrGr)

Aufgabe: Bezeichnung für Dienstkräfte mit der gleichen Einzelaufgabe innerhalb einer Dienststelle.Leitung: Oberaufsicht, Aufsicht

Fernmeldebezirk (FBz)

Aufgabe: Zusammengefasste Dienststelle für den Anmeldedienst, die Fernsprechentstörung, die Unterhaltung von Fernsprechvermittlungsstellen in weiter entfernten Bereichen des Amtsbezirkes. Abhängig vom FA.Leitung: Fernmeldebezirksleiter (FBzL)

Fernmeldebaubezirke, Technische Baubezirke (FBBz, TBz)

Aufgabe: Besondere Dienststellen, die nicht unbedingt ihren Sitz am Standort des FA hatten. Sie waren für fernmeldetechnische Arbeiten (FBBz) bzw. fernmeldetechnische Sonderaufgaben (TBz) zuständig. Dies umfasst z. B. Unterhaltung der Ortsnetze, Schaltungen in den Ortsnetzen, Bauvorhaben, etc.Leitung: Bezirksbauführer (BzBf)

Literatur

Handwörterbuch des elektrischen Fernmeldewesens: Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen; Neubearbeitete Ausgabe, Bundesdruckerei Berlin, 1970, Band A–F, S. 31–36.